Die Preiskalkulation: Ein Fallbeispiel aus der Praxis

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Für jedes Unternehmen ist es eine der wichtigsten Entscheidungen, den richtigen Preis für seine Produkte festzulegen. Ein zu hoher Preis kann Kunden abschrecken, während ein zu niedriger Preis dazu führen kann, dass das Unternehmen keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht. Die Preiskalkulation ist daher ein sorgfältiger Prozess, bei dem alle anfallenden Kosten berücksichtigt und ein angemessener Gewinn eingeplant werden müssen. Anhand eines fiktiven Beispiels, der kleinen Firma „Shirt-Style“, die individuell bedruckte T-Shirts verkauft, lässt sich dieser Prozess gut nachvollziehen.

Von den Kosten zum Selbstkostenpreis

Der Ausgangspunkt jeder Kalkulation sind die Kosten, die direkt für die Herstellung eines einzelnen Produkts anfallen. Diese nennt man Einzelkosten. Für „Shirt-Style“ sind das die Kosten für ein unbedrucktes T-Shirt und die spezielle Druckfarbe. Nehmen wir an, das T-Shirt kostet im Einkauf 5,00 € und die Farbe für den Druck schlägt mit 1,00 € zu Buche. Das sind die Materialeinzelkosten. Hinzu kommen die Fertigungseinzelkosten, also der Lohn für den Mitarbeiter, der die Druckmaschine bedient. Für ein T-Shirt beträgt dieser Lohnanteil 4,00 €.

Doch ein Unternehmen hat noch viele weitere Kosten, die nicht direkt einem einzelnen T-Shirt zugeordnet werden können. Diese nennt man Gemeinkosten. Dazu gehören zum Beispiel die Miete für die Werkstatt, Strom, Heizung, Kosten für Werbung oder das Gehalt der Bürokraft. „Shirt-Style“ hat berechnet, dass diese Gemeinkosten in einem bestimmten Verhältnis zu den Einzelkosten stehen. Sie werden als prozentualer Zuschlag auf die Einzelkosten aufgeschlagen. In unserem Fall beträgt der Gemeinkostenzuschlag 50 % auf die Summe der Einzelkosten. Die Summe aus Material- und Fertigungseinzelkosten (10,00 €) plus die anteiligen Gemeinkosten (5,00 €) ergibt den sogenannten Selbstkostenpreis.

Der Selbstkostenpreis deckt alle Kosten, die bei der Herstellung und dem Vertrieb eines Produktes anfallen. Er beträgt für unser T-Shirt also 15,00 €.

Bei diesem Preis macht das Unternehmen aber noch keinen einzigen Cent Gewinn.

Der Weg zum Listenverkaufspreis

Auf Basis des Selbstkostenpreises beginnt nun die eigentliche Preisfindung. Zuerst muss das Unternehmen einen Gewinnaufschlag hinzufügen, denn schließlich soll die Geschäftstätigkeit rentabel sein. „Shirt-Style“ möchte 20 % Gewinn erzielen. Dieser Aufschlag wird auf den Selbstkostenpreis berechnet. Das Ergebnis ist der sogenannte Barverkaufspreis, also der Preis, den das Unternehmen mindestens erhalten muss, um kostendeckend zu arbeiten und den geplanten Gewinn zu erzielen.

Viele Unternehmen gewähren ihren Kunden jedoch Preisnachlässe. Ein Beispiel ist das Kundenskonto, ein kleiner Rabatt für schnelle Bezahlung. Damit das Unternehmen durch diesen Nachlass keinen Verlust macht, muss das Skonto bereits im Vorfeld in den Preis einkalkuliert werden. Gibt „Shirt-Style“ 2 % Skonto, muss der Barverkaufspreis so erhöht werden, dass er nach Abzug der 2 % wieder dem ursprünglichen Betrag entspricht. Das Ergebnis nennt man Zielverkaufspreis. Oft werden auch Mengenrabatte für Großkunden angeboten. Auch dieser Kundenrabatt muss auf den Preis aufgeschlagen werden, um den Gewinn nicht zu schmälern. Nach Hinzurechnung des Rabatts erhält man den Listenverkaufspreis. Dies ist der Preis, der offiziell in Preislisten oder Katalogen steht, bevor die Umsatzsteuer hinzukommt.

Die Zuschläge für Rabatt und Skonto stellen sicher, dass das Unternehmen auch nach Abzug dieser Nachlässe noch seinen geplanten Gewinn erzielt.

Am Ende dieses mehrstufigen Prozesses steht der Bruttoverkaufspreis. Dieser ergibt sich, indem auf den Listenverkaufspreis die gesetzliche Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Diese Steuer muss das Unternehmen an das Finanzamt abführen. Der Bruttoverkaufspreis ist schließlich der Endpreis, den der Kunde im Laden für das T-Shirt bezahlen muss.