Ermächtigungsgesetz: Ein Schritt Richtung Shoa
Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", markierte einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte Deutschlands. Mit diesem Gesetz übertrug der Reichstag die gesetzgebende Gewalt auf Adolf Hitler und seine Regierung, wodurch die demokratische Gewaltenteilung aufgehoben wurde. Dies ermöglichte den Nationalsozialisten, ihre diktatorischen Maßnahmen ungehindert durchzuführen und legte den Grundstein für die systematische Verfolgung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung.
Die Folgen des Ermächtigungsgesetzes waren gravierend. Jüdische Bürger:innen wurden aus dem öffentlichen Leben gedrängt, verloren ihre wirtschaftliche Grundlage und wurden sozial ausgegrenzt. Bereits ab April 1933 wurden jüdische Beamte aus ihren Ämtern entfernt, jüdische Geschäfte boykottiert und Juden aus Berufsverbänden ausgeschlossen. Diese Maßnahmen führten zu einer zunehmenden Isolation und Entrechtung der jüdischen Bevölkerung. Viele verloren ihre Existenzgrundlage und sahen sich gezwungen, auszuwandern oder im Untergrund zu leben.
Die historische Relevanz und Explosivität des Ermächtigungsgesetzes sind unbestritten. Es ermöglichte die Umsetzung einer antisemitischen Politik, die in der Shoa mündete, der systematischen Ermordung von sechs Millionen Juden. Der Begriff Shoa wird hier verwendet, um die spezifische Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung zu beschreiben. Der Holocaust hingegen umfasst auch andere Opfergruppen, wie politische Gegner:innen, Sinti und Roma sowie Homosexuelle. Das Ermächtigungsgesetz zeigt, wie schnell demokratische Strukturen zerstört und Menschenrechte verletzt werden können.