Verfolgung der Homosexuellen im Dritten Reich: Ein dunkles Kapitel
Unter dem Regime der Nationalsozialisten wurden Homosexuelle grausam verfolgt und ihrer Menschenwürde beraubt. Die Verfolgung begann mit der Machtübernahme 1933 und eskalierte in den folgenden Jahren. Homosexuelle Männer galten als "Volksfeinde" und wurden systematisch diskriminiert. Der berüchtigte Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, wurde 1935 drastisch verschärft. Dies führte zu etwa 100.000 Ermittlungsverfahren und 50.000 Verurteilungen.
Schätzungen zufolge wurden zwischen 10.000 und 15.000 homosexuelle Männer in Konzentrationslager deportiert, wo sie den rosa Winkel tragen mussten, der sie als Homosexuelle kennzeichnete. In der Lagerhierarchie standen sie am unteren Ende und erlitten oft brutale Misshandlungen. Etwa 50 bis 60 Prozent dieser Häftlinge überlebten die Torturen nicht. Die Verfolgung erfolgte häufig ohne konkrete Straftatbestände, und viele wurden unter dem Vorwand der sogenannten "Schutzhaft" festgehalten.
Lesbische Frauen standen offiziell nicht unter strafrechtlicher Verfolgung, da weibliche Homosexualität als weniger "gesellschaftsschädigend" betrachtet wurde. Dennoch wurden sie geächtet und aus der "Volksgemeinschaft" ausgeschlossen. Erst Jahrzehnte später wurden homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus offiziell als Opfergruppe anerkannt, und die deutsche Regierung entschuldigte sich 2002 für das erlittene Unrecht. Die Würdigung ihrer Menschenwürde ist ein wichtiger Schritt, um die Erinnerung an dieses dunkle Kapitel aufrechtzuerhalten.




