Heute hilfst du einer Person dabei, eine Steuererklärung zu erstellen.
Die Steuererklärung ist ein Dokument, mit dem Steuerpflichtige dem Finanzamt ihre Einnahmen und Ausgaben eines Jahres mitteilen. Sie dient dazu, die tatsächliche Steuerlast zu berechnen und sicherzustellen, dass man weder zu viel noch zu wenig Steuern zahlt. Besonders für Arbeitnehmer:innen lohnt sich die Steuererklärung oft, da sie sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen können. Wer hohe berufsbedingte Kosten hatte, Spenden getätigt hat oder Nebeneinkünfte erzielt, kann ebenfalls profitieren.
Ob man Geld zurückbekommt oder nachzahlen muss, hängt davon ab, ob zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt wurde. Arbeitnehmer:innen zahlen über das Jahr verteilt bereits Steuern auf ihr Gehalt – die sogenannte Lohnsteuer. Diese wird vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt. Da jedoch nicht alle individuellen Kosten und Freibeträge direkt berücksichtigt werden, kann es sein, dass man zu viel gezahlt hat und eine Rückerstattung erhält. Umgekehrt kann es auch sein, dass bestimmte Einkünfte nicht korrekt versteuert wurden oder zu geringe Vorauszahlungen geleistet wurden – dann kann eine Nachzahlung fällig werden.
Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, hängt von der persönlichen Situation ab. Angestellte ohne Nebeneinkünfte oder besondere Steuerklassen sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, können dies aber freiwillig tun. Selbstständige, Gewerbetreibende, Rentner:innen mit hohen Einkünften sowie Arbeitnehmer:innen mit mehreren Jobs oder bestimmten Steuerklassenkombinationen (z. B. Steuerklasse III und V) müssen hingegen eine Steuererklärung abgeben. Steuerklassen sind Kategorien, nach denen die Höhe der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer berechnet wird. Sie richten sich nach dem Familienstand: Steuerklasse I gilt für Ledige, Steuerklasse III für Verheiratete mit einem höherverdienenden Partner, und Steuerklasse V für den geringer verdienenden Ehepartner.
Viele Ausgaben können steuermindernd abgesetzt werden. Werbungskosten, also beruflich bedingte Kosten wie Fahrten zur Arbeit oder Arbeitsmaterialien, senken die Steuerlast. Auch Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) können berücksichtigt werden.
Um das Beste aus der Steuererklärung herauszuholen, kann es sinnvoll sein, ein Steuerprogramm oder eine:n Steuerberater:in zu nutzen. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat bis zu vier Jahre Zeit, während Pflichtveranlagte ihre Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen müssen – bei einer Steuerberatung verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Ein sorgfältiges Einreichen kann sich finanziell lohnen, da viele Steuerpflichtige mit einer Rückzahlung rechnen können.
Um eine Steuererklärung zu machen, beginnt man mit der Sammlung aller relevanten Unterlagen. Dazu gehören Einkommensnachweise wie die Lohnsteuerbescheinigung, Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Sobald alle Dokumente vorliegen, kann die Steuererklärung entweder auf Papier mit den Formularen des Finanzamts oder digital über das Online-Portal ELSTER ausgefüllt werden.
Zunächst gibt man persönliche Daten und Informationen zu seinem Einkommen an. Anschließend werden absetzbare Kosten eingetragen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Versicherungsbeiträge oder Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Auch Ausgaben für Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen können berücksichtigt werden.
Nach dem Eintragen aller Daten sollte man die Angaben sorgfältig prüfen, um Fehler zu vermeiden. Wer unsicher ist, kann eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Sobald alles stimmt, wird die Erklärung ans Finanzamt übermittelt.
Nach einigen Wochen erhält man den Steuerbescheid, aus dem hervorgeht, ob man eine Rückerstattung erhält oder nachzahlen muss. Falls der Bescheid fehlerhaft erscheint, kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Eine gute Vorbereitung und sorgfältige Dokumentation helfen, das Beste aus der Steuererklärung herauszuholen.
Als Student jongliere ich ständig zwischen Vorlesungen, Lernen und dem Versuch, mein Studium mit einem sozialen Leben zu verbinden. Ich habe versucht, meine Kosten zu überblicken, und bin mir nicht sicher, welche davon steuerlich absetzbar sind.
Zunächst einmal sind da die Fahrtkosten zur Universität. Ich fahre meist mit dem Bus, und meine Monatskarte kostet etwa 70 €. Manchmal nehme ich das Fahrrad, wenn das Wetter mitspielt, was zwar keine direkten Kosten verursacht, aber ab und zu muss ich Reparaturen durchführen, die sich auf ungefähr 30 € im Jahr belaufen.
Im Homeoffice habe ich mir kürzlich einen neuen Laptop für 800 € gekauft, da sich mein alter verabschiedet hat. Dazu kommen Ausgaben für einen Drucker, der mich 120 € gekostet hat. Für die regelmäßige Nutzung des Druckers gebe ich etwa 15 € pro Monat für Papier und Tinte aus.
Neben dem Studium investiere ich auch in meine Freizeit und Gesundheit. Meine Mitgliedschaft im Fitnessstudio kostet mich 25 € pro Monat, und kürzlich habe ich mir neue Laufschuhe für 90 € gekauft. Das hilft mir, fit zu bleiben, was angesichts der langen Stunden in der Bibliothek besonders wichtig ist.
Dann sind da noch die alltäglichen Ausgaben für Lebensmittel. Ich gebe durchschnittlich 200 € pro Monat für Essen aus. Manchmal gönne ich mir eine Pizza oder einen Burger mit Freunden, was etwa 10 € pro Mahlzeit kostet. Gelegentlich besuche ich ein Café, um dort zu lernen und einen Kaffee für 3 € zu genießen.
Einmal im Jahr nehme ich mir eine kurze Auszeit. Letzten Herbst war ich ein Wochenende in einer Jugendherberge in der Nähe eines Sees, was mich insgesamt 150 € gekostet hat. Dazu kamen 50 € für Aktivitäten wie Kanufahren und Wandern – eine kurze, aber erholsame Pause.
Schließlich gibt es die festen monatlichen Kosten wie meine Handyrechnung (25 €) und die Internetgebühren für meine Wohnung (35 €). Ohne eine zuverlässige Verbindung wäre produktives Arbeiten, sowohl in der Uni als auch im Homeoffice, kaum möglich.
All diese Ausgaben muss ich nun in meiner Steuererklärung erfassen. Es ist gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten und herauszufinden, welche Kosten ich möglicherweise absetzen kann und welche nicht.
Wie du bereits weißt, können viele Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, doch nicht alle Kosten werden in voller Höhe berücksichtigt. Es lohnt sich, genau hinzusehen, um keine finanziellen Vorteile zu verschenken.
Zu den wichtigsten steuerlich absetzbaren Ausgaben gehören Werbungskosten, also alle beruflich bedingten Ausgaben. Die Fahrt zur Arbeit kann beispielsweise mit einer Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer (einfache Strecke) steuerlich geltend gemacht werden. Auch beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Schreibtische, Bürostühle oder Druckerpapier fallen unter diese Kategorie. Anschaffungen bis zu einem Wert von 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) können sofort abgesetzt werden, während teurere Arbeitsmittel über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.
Besonders in den letzten Jahren hat das Homeoffice an Bedeutung gewonnen. Falls kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, kann die Homeoffice-Pauschale genutzt werden: Pro Tag im Homeoffice können 6 Euro abgesetzt werden, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Wer hingegen ein häusliches Arbeitszimmer hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die vollen Raumkosten, wie Miete oder Strom, anteilig absetzen – vorausgesetzt, der Raum wird nahezu ausschließlich beruflich genutzt.
Neben den Werbungskosten gibt es die Sonderausgaben, zu denen beispielsweise Spenden, Kirchensteuer oder Kosten für die eigene Berufsausbildung zählen. Spenden können bis zu 20 % des Jahreseinkommens steuerlich berücksichtigt werden, während die Kirchensteuer in voller Höhe absetzbar ist. Wer sich beruflich weiterbildet oder Fortbildungen besucht, kann auch diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen.
Ein weiterer wichtiger Bereich sind die außergewöhnlichen Belastungen. Hierzu zählen Ausgaben, die zwangsläufig entstehen und das übliche Maß übersteigen, wie etwa Krankheitskosten, Pflegekosten oder Bestattungskosten. Damit diese steuerlich anerkannt werden, müssen sie die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten – ein Betrag, der sich nach dem Einkommen richtet.
Darüber hinaus gibt es steuerliche Vorteile für Dienstleistungen im eigenen Haushalt. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte oder Gartenpflege können mit 20 % der Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr, abgesetzt werden. Handwerkerleistungen wie Renovierungen oder Reparaturen lassen sich ebenfalls mit 20 % der Kosten geltend machen, allerdings nur bis zu einer maximalen Steuerermäßigung von 1.200 Euro jährlich.
Eltern können zudem Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung angeben. Zwei Drittel der Ausgaben für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren sind absetzbar, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dies betrifft sowohl Kindergartenbeiträge als auch Tagesmütter oder vergleichbare Betreuungsangebote.
Diese Regelungen sind nur ein kleiner Ausschnitt aus den vielen steuerlichen Möglichkeiten. Abhängig von der persönlichen Situation gibt es noch zahlreiche weitere Aspekte, die eine Rolle spielen können, etwa Altersvorsorgeaufwendungen, Umzugskosten oder bestimmte Versicherungen. Da steuerliche Regelungen komplex sind und sich regelmäßig ändern, ist es sinnvoll, sich individuell zu informieren. Aber nun konntest du bereits in viele Regelungen einen Einblick gewinnen.
Welche ihrer Ausgaben kann die Person von der Steuer absetzen? Fülle die Tabelle aus.
Kostenart | Kostenhöhe | Abzusetzender Betrag | Absetzbar? (ja/ Nein) | Begründung |
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📌 Steuern sind sehr komplex, aber nun hast du bereits einiges darüber verstanden. Zum Glück kann man bei einer Steuerklärung auch Hilfe bekommen.