Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, der jährlich am 5. Mai stattfindet, bist du gebeten worden, einen informierenden Text zu diesem wichtigen Aktionstag zu verfassen. Der Protesttag bietet eine Plattform, um auf die Rechte von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und für Inklusion und Barrierefreiheit zu werben. Dabei stehen dieses Jahr über 500 Aktionen unter dem Motto "Zukunft barrierefrei gestalten".
1. Verfasse auf Grundlage der Materialien einen informierenden Text über den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Schreibe nicht einfach aus den Materialien ab, sondern achte auf eine eigenständige Darstellung in einem zusammenhängenden Text. Gehe dabei so vor:
a) Formuliere für den Text eine passende Überschrift.
b) Schreibe eine Einleitung, in der du die Bedeutung und die Ziele des Protesttags kurz vorstellst.
c) Stelle dar, welche Aktionen und Veranstaltungen in verschiedenen deutschen Städten anlässlich des Protesttags geplant sind.
d) Erkläre, warum die UN-Behindertenrechtskonvention für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung von Bedeutung ist.
e) Erläutere die Herausforderungen, die Menschen mit Behinderung im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt begegnen.
f) Notiere unterhalb des Textes die Nummern der von dir genutzten Materialien.
Nachdem du dich orientiert hast, kannst du diesen Schreibplan zum Ausfüllen (gedruckt) nutzen, um für die Teilaufgaben deine Notizen für die jeweiligen Materialien zu machen. Alternativ kannst du weiter unten loslegen und die Informationen direkt in die Teilaufgabenfelder schreiben.
Bevor du beginnst, werde dir klar, wer deine Zielgruppe ist, in welcher Situation du dich befindest und welches Schreibziel du hast!
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Anlässlich des 5. Mai rufen zahlreiche Behindertenverbände zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von behinderten Menschen auf. Der Protesttag wurde 1992 von der "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland" ins Leben gerufen. Die Behindertenbewegung nach US-Vorbild verfolgte mit ihren öffentlichen Protesten zunächst eine rechtliche Gleichstellung als eines ihrer Hauptziele. Heute soll an dem Tag vor allem auf Diskriminierung und fehlende Inklusion aufmerksam gemacht werden. In diesem Jahr steht der auch von der "Aktion Mensch" mitgetragene Protesttag unter dem Motto "Zukunft barrierefrei gestalten".
Mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderungen
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben Schätzungen zufolge 16 Prozent der Weltbevölkerung, also gut 1,3 Milliarden Menschen, eine Behinderung. In der Europäischen Union leben nach Angaben des Rats der Europäischen Union 87 Millionen behinderte Menschen. Während EU-weit demnach mit 24 Prozent beinahe jeder Vierte betroffen ist, sind es in Deutschland 13 Prozent: Mehr als zehn Millionen Menschen hierzulande haben eine staatlich anerkannte Behinderung. Ein wesentlicher Grund für die in den jeweiligen EU-Staaten extrem abweichenden Zahlen sind unterschiedliche Definitionen von Behinderung in den Mitgliedsstaaten.
Ende 2021 lebten in Deutschland 7,8 Millionen mit einer Schwerbehinderung. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent zuerkannt haben. 58 Prozent der Schwerbehinderten in Deutschland hatten eine körperliche, weitere 14 Prozent eine geistige oder seelische Behinderung. Mehr als die Hälfte der Menschen mit einer Schwerbehinderung sind 65 Jahre oder älter.
Krankheiten sind mit Ursache Nummer eins für schwere Behinderungen: 90 % der schweren Behinderungen wurden durch eine Krankheit verursacht, rund 3 % der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Unfälle oder Berufskrankheiten verursachten nur knapp 1 % der Behinderungen waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Die übrigen Ursachen summieren sich auf 5 %.
UN-Behindertenrechtskonvention und das Recht auf Teilhabe
Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Seit 2009 gilt in Deutschland zudem die die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Bis April 2021 hatten 182 Staaten die UN-BRK ratifiziert. Dadurch können sich Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedsstaaten auf ein verbindliches Regelwerk berufen. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten unter anderem zu Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit und Inklusion. Aus ihr lassen sich auch konkrete Einzelrechte ableiten, etwa den Anspruch auf politische, soziale und kulturelle Teilhabe. Die UN-BRK macht den Unterzeichnerstaaten konkrete Vorgaben, wie sie ein gleichberechtigtes Miteinander umsetzen sollen: etwa durch den Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum.
In der gesamten EU trat die Konvention im Januar 2011 in Kraft. Doch noch immer werden Menschen mit Behinderungen in Europa in vielen Bereichen benachteiligt. Nach Angaben des Rats der Europäischen Union fühlt sich jede zweite in der EU lebende Person mit Behinderung diskriminiert. Menschen mit Behinderungen sind demnach EU-weit 50 Prozent stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Auch berichten sie viermal häufiger "über Lücken in der medizinischen Versorgung".
Herausforderungen im Bildungsbereich
Auch in Deutschland werden Menschen mit Behinderungen aus Sicht von Wohlfahrtverbänden wie dem Sozialverband VdK oder der Lebenshilfe in vielen ausgegrenzt und diskriminiert. Ein Beispiel ist der Bildungsbereich: "Vielen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird der diskriminierungsfreie Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in Deutschland de facto verwehrt", konstatierte das Institut für Menschenrechte Ende vergangenen Jahres. Das Institut überwacht im Auftrag der Vereinten Nationen, ob die Bundesrepublik die sich aus der UN-BRK ergebenden Verpflichtungen auch tatsächlich erfüllt.
Weit mehr als eine halbe Millionen Mädchen und Jungen in Deutschland haben sonderpädagogischen Förderbedarf – mehr als die Hälfte von ihnen besucht eine sogenannte Förderschule außerhalb des Regelsystems. Der Anteil der Mädchen und Jungen, die im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Förderschulen unterrichtet werden, ist bundesweit in den vergangenen Jahren nahezu gleichgeblieben.
Schulische Inklusion an Regelschulen
Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung gelingt Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in Förderschulen jedoch seltener den Hauptschulabschluss zu erzielen als in Regelschulen.
Ob die Inklusion an Regelschulen funktioniert, hängt Expertinnen und Experten zufolge allerdings stark davon ab, ob die nötigen Rahmenvoraussetzungen geschaffen werden. Lehrerverbände fordern seit Jahren kleinere Klassen, mehr Sonderpädagoginnen und -pädagogenund eine entsprechend verbesserte Lehrerausbildung.
Der Ausschluss für Kinder mit Behinderungen vom Regelschulsystem stellt aus Sicht von Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, "meist den Auftakt lebenslanger Exklusionsketten dar". Tatsächlich sind viele Menschen mit Behinderungen ohne reguläre Beschäftigung. Während 2019 etwa 82 Prozent der 15- bis 64-jährigen ohne Behinderung einer Erwerbstätigkeit nachgingen, waren es unter Menschen mit Behinderungen nur knapp 57 Prozent. Alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind rechtlich dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Allerdings erfüllten sechs von zehn der betroffenen Arbeitgeber nach Angaben der Arbeitsagentur diese Beschäftigungspflichtquote im Jahr 2021 nicht.
Menschen mit Behinderungen und der Arbeitsmarkt
2021 waren etwa 57 % der Menschen mit Behinderungen zwischen 15 und 64 Jahren berufstätig oder suchten nach einer Tätigkeit. Dabei sind Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich stark repräsentiert. 31% aller erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen arbeiten im öffentlichen und privaten Dienstleistungssektor. Ein Grund für die insgesamt geringere Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen sind dem Statistischen Bundesamt zufolge auch die niedrigeren oder fehlenden Schulabschlüsse. So hatten 2019 16 % der Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Alter von 25 bis 44 Jahren keinen allgemeinen Schulabschluss.
Gut 330.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten zudem in speziellen Werkstätten abseits des ersten Arbeitsmarkts. Sie bieten Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder eine Möglichkeit zur Ausübung einer Tätigkeit.
Dabei stehen die Werkstätten laut Sozialgesetzbuch grundsätzlich allen Menschen mit Behinderungen offen, sofern sie "wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" erbringen können. Bei der Tätigkeit in einer Werkstatt handelt es sich um ein sogenanntes arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis, das heißt die dortigen Beschäftigten sind nach derzeitiger Gesetzeslage keine regulären Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Daher sind die Beschäftigten in den Werkstätten vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Stattdessen erhalten Menschen in den Werkstätten ein Arbeitsentgelt. Dieses lag laut einer Studie des BMAS im 1. Quartal 2022 im Durchschnitt bei 220 € monatlich. Laut der Befragung zeigte sich die große Mehrheit der interviewten Werkstattbeschäftigten zwar zufrieden mit Tätigkeit und Arbeitssituation, zwei Drittel der über 4200 interviewten Personen allerdings zeigten sich unzufrieden mit dem Arbeitsentgelt. Mehrfach gab es in den vergangenen Jahren Forderungen, den Mindestlohn auch in Behindertenwerkstätten einzuführen. Viele Werkstattbetreiber lehnen eine Lohnuntergrenze jedoch als nicht finanzierbar ab.
Viele Menschen mit Behinderungen machen Gewalterfahrungen
2016 verabschiedete der Bundestag das Bundesteilhabegesetz. Es soll die Teilhabe am Arbeitsleben und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken – etwa durch verstärkte Eingliederungshilfe. Expertinnen und Experten sehen in diversen Bereichen dennoch noch erheblichen Handlungsbedarf. So sind viele Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt. EU-weit erleben Frauen mit Behinderungen nach EU-Angaben je nach Erhebung zwei- bis fünfmal häufiger häusliche Gewalt als andere Frauen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt dazu im Mai 2022 fest: In Wohneinrichtungen und Werkstätten erlebten Menschen mit Behinderungen "häufig Gewalt, darunter körperliche oder sexualisierte Gewalt, psychischen Druck und teilweise auch unrechtmäßige freiheitsentziehende Maßnahmen".
Der lange Weg zur Barrierefreiheit
Noch immer haben Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag mit zahlreichen Hindernissen zu kämpfen. Aus Sicht der "Aktion Mensch" ist Barrierefreiheit "nicht nur die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung und die gleichberechtigte Teilhabe im Alltag, an gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen". Eine Welt ohne Barrieren sei "für alle zugänglicher und für alle zugänglicher und lebenswerter". Der Begriff Barrierefreiheit ist breit gefasst: Laut UN-BRK müssen beispielsweise Gebäude etwa im öffentlichen Bereich auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Außerdem soll allen Menschen der Zugang zu Informationen ermöglicht werden. Demnach sollten etwa Webseiten auch in leichter Sprache angeboten werden. Daneben müssen beispielsweise auch Bankdienstleistungen und Online-Geschäfte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
Die Bedürfnisse für eine Barrierefreiheit sind je nach Behinderungsform sehr unterschiedlich: Für lärmempfindliche Autistinnen und Autisten kann dies etwa der Rückzugsraum in der Schule oder der schallisolierte Raum am Arbeitsplatz sein. Auch der öffentliche Nahverkehr sollte für Rollstuhlfahrer, Blinde oder Gehbehinderte problemlos zugänglich sein. Deutschland hat jedoch – wie fast alle europäischen Länder – bei der Umsetzung der Barrierefreiheit noch Aufholbedarf. Weil Deutschland, wie auch 25 andere EU-Mitgliedsstaaten den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit bis Juni 2022 noch nicht in nationales Recht umgesetzt hatte, leitete die EU-Kommission Mitte des vergangenen Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein.
Quelle: bpb.de
Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Auch dieses Jahr ist im Rahmen des "Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" lautstarker Protest angesagt. Das diesjährige Motto lautet: „Neustart Inklusion". Die Demo startet am 5. Mai 2025 um 11 Uhr am Brandenburger Tor. Sie verläuft entlang Unter den Linden bis zum Roten Rathaus. Für gute Stimmung wird gesorgt, denn es gibt wieder einen Musikwagen. Die Abschlusskundgebung mit Bühne wird vor dem Roten Rathaus von zirka 13:00 bis 14:00 Uhr stattfinden. Zudem stehen während der Abschlusskundgebung Gebärdensprachdolmetscherinnen zur Verfügung. Wir hoffen, wir sehen Euch auch dieses Jahr wieder.
Am 5. Mai 2025 organisiert ein breites Bündnis aus Wohlfahrts-, Sozial- und Behindertenverbänden anlässlich des "Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" eine Demonstration vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus. Unter dem Motto „Neustart Inklusion“ fordert das Bündnis Barrierefreiheit ohne Wenn und Aber. Auch nach mehr als 15 Jahren nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und vieler nationaler Gesetze und Richtlinien sind Menschen mit Behinderung von einer uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch immer weit entfernt. Auch wenn Deutschland vor großen Herausforderungen steht – Inflation, Klima- und Energiekrise, Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, Fachkräftemangel – dürfen die Belange von Menschen mit Behinderung nicht außer Acht gelassen werden.
„Wir fordern Barrierefreiheit ohne Ausnahme: Dies gilt insbesondere für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, öffentliche Gebäude, den öffentlichen Personenverkehr sowie private Dienstleistungen, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, wie etwa Arztpraxen, Restaurants und Hotels“, sagt Dominik Peter, Sprecher des Bündnisses. „Auch die digitale Barrierefreiheit im Hinblick auf Behörden und Gerichte steckt noch in den Kinderschuhen. Digitale Angebote müssen auch für Menschen mit Behinderung nutzbar und verständlich sein“, ergänzt Peter. Bereits seit Jahren macht das Bündnis am 5. Mai mit einer öffentlichen Aktion auf die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung aufmerksam und setzt sich für deren Rechte ein – auch über den Protesttag hinaus. Zum Bündnis gehören dieses Jahr unter anderem der Berliner Behindertenverband, die Lebenshilfe Berlin, der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin, der SoVD Berlin-Brandenburg sowie der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg und viele weitere Institutionen und Vereine.
Am 5. Mai wollen wir zeigen, dass wir viele sind und gemeinsam für die Rechte von Menschen mit Behinderung auf die Straße gehen. Daher rufen wir alle Berlinerinnen und Berliner auf, sich uns anzuschließen. Die Demo startet um 11:00 Uhr am Brandenburger Tor. Ab 13:00 Uhr ist eine Abschlusskundgebung vor dem Roten Rathaus geplant (Dauer zirka 60 Minuten). Für die Abschlusskundgebung gibt es eine Gebärdensprachdolmetschung.
Quelle: Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Protesttag 5. Mai
„Neustart Inklusion“ lautet das diesjährige Motto des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der alljährlich am 5. Mai begangen wird. In Deutschland werden an diesem Tag vielerorts betroffene Menschen lautstark behindertenpolitische Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einfordern. Auch im Land Brandenburg finden rund um den Protesttag zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen eine inklusive Lebenswelt und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen einfordern. Die Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster nutzt die Gelegenheit, mit Betroffenen über Barrieren und Inklusionshürden vor Ort ins Gespräch kommen.
Janny Armbruster, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen: „Die Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sommer 2023 hat erneut gezeigt, dass der Inklusionsgedanke in vielen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen noch immer nicht ausreichend verankert ist. Auch aus diesem Grund werde ich die Proteste vor Ort begleiten und gemeinsam mit Betroffenen und kommunalen Behindertenbeauftragten auf vorhandene Barrieren oder Probleme der Menschen aufmerksam machen.“
Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wurde von den Interessenvertretungen Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) 1992 ins Leben gerufen. Seitdem setzen sich am 5. Mai deutschlandweit Aktivistinnen und Aktivisten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und fordern für sie europaweit gleiche Lebensbedingen.
In Brandenburg leben rund 480.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen. Das entspricht 18,6 Prozent der Gesamtbevölkerung. 281.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger haben eine anerkannte Schwerbehinderung.
Übersicht über geplante Aktionen brandenburgischer Kommunen rund um den Protesttag 2025 (Auswahl):
Zeit: 26. April 2025, ab 20:30 Uhr
Veranstalter: Landkreis Spree-Neiße
Aktion: Burger Nacht- und Inklusionslauf, gemeinsam Rollen, Walken und Wandern im eigenen Tempo durch die Spreewaldlandschaft.
Ort: Start und Ziel der Strecke ist der Festplatz in der Bahnhofstraße im Zentrum von Burg, Am Hafen 6, 03096 Burg (Spreewald)
Zeit: 3. Mai 2025, 10:00 bis 16:00 Uhr
Veranstalter: AWO-Mehrgenerationenhaus/Familienzentrum Fürstenwalde
Aktion: Gemeinsame inklusive Aktionen für Groß und Klein mit Musik und Bewegung
Ort: Festsaal, Altes Rathaus, Am Markt 1, 15517 Fürstenwalde/Spree
Zeit: 5. Mai 2025, 10:00 Uhr
Veranstalter: Landkreis Havelland, Dallgow-Döberitz
Aktion: Begehung und Überprüfung des Bus- und Zugbahnhofs in Dallgow-Döberitz auf Barrierefreiheit
Ort: Bahnhof Dallgow-Döberitz, 14624 Dallgow-Döberitz
Zeit: 5. Mai 2025, 10:00 bis 12:00 Uhr
Veranstalter: Stadt Eberswalde
Aktion: Stadtrundgang von Menschen mit Behinderungen mit dem kommunalen Beauftragten und der Lebenshilfe durch die Stadt unter der Überschrift „Barrierefreiheit“; dabei werden Barrieren dokumentiert und Aufmerksamkeit für Verbesserungen erzeugt
Ort: Stadtkern Eberswalde
Zeit: 5. Mai 2025, 14:00 bis 17:00 Uhr
Veranstalter: Stadt Bernau
Aktion: Mitmachaktionen, Stadtführung in einfacher Sprache durch die Tourist-Info, Rollstuhlparcours, Bastelaktionen, Selbsterfahrungsstationen, Langstockparcours, Abschluss durch einen Chorauftritt des AWO-Ortsvereins
Ort: Marktplatz Bernau, 16321 Bernau
Quelle: Protesttag 5. Mai
Jährlich am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Seit Jahrzehnten unterstützt die Aktion Mensch Aktivist*innen finanziell und logistisch dabei, rund um diesen Tag ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Hier erfährst du, unter welchen Vorzeichen der diesjährige 5. Mai stattfindet und wie du Unterstützung bekommst, wenn du selbst eine Aktion planst.
Am 5. Mai 2025 wollen wir Ideen und Checklisten für Gespräche und Aktionen bieten. Welche Forderungen stehen im Raum? Wie gewinnen wir neue Inklusions-Unterstützerinnen, die gleichberechtigte Teilhabe als Teil der Lösung für gesellschaftliche Herausforderungen sehen? Inklusion darf kein Luxus- oder Nischenthema werden. Eine Umfrage zeigt, dass 67 % der Menschen mit Behinderung befürchten, dass ihre Belange von Politikerinnen in der neuen Legislaturperiode weniger beachtet werden. Zudem erwarten viele eine Zunahme von Behindertenfeindlichkeit.
Deshalb lasst uns am 5. Mai ein starkes Zeichen setzen! Gemeinsam für mehr Miteinander, Teilhabe und gegen Ausgrenzung. Mach mit bei einer Aktion in deiner Nähe oder starte selbst eine.
Die Aktion Mensch unterstützt Aktionen und Veranstaltungen zum 5. Mai, die zwischen dem 26. April und dem 11. Mai 2025 stattfinden, über ihre Förderung. Dafür hat sie insgesamt 2 Millionen Euro bereitgestellt. Förderanträge konnten bis zum 31.03.2025 gestellt werden. Für 5.-Mai-Aktionen 2025 ist die Förderantragsfrist damit leider abgelaufen.
Engagement bündeln, Aufmerksamkeit gewinnen. Entstanden ist der Protesttag 1992 auf Initiative des Vereins Selbstbestimmt Leben, einer Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung. Die Aktion Mensch hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Engagement rund um den 5. Mai zu bündeln. Ausgehend von der sozialpolitischen Lage entwickeln wir jedes Jahr ein übergreifendes Motto, unter das die Organisationen und Verbände ihre Veranstaltungen stellen können.
Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dazu Geske Wehr, Vorsitzende der ACHSE: „Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag immer noch auf zu viele Barrieren. Das muss sich ändern. Der gleichberechtigte und gleichwertige Zugang zu allen Lebensbereichen ist kein individueller Luxus, sondern ein Menschenrecht. Eine inklusive Gesellschaft erreichen wir nur gemeinsam, wenn alle die Augen öffnen und miteinander gestalten. In diesem Sinne: schlimmer als blind zu sein ist, nicht sehen zu wollen!“
Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und vieler nationaler Gesetze und Richtlinien sind Menschen mit Behinderungen von Teilen des gesellschaftlichen Lebens noch immer ausgeschlossen. Zahlreiche Organisationen und Verbände haben sich zusammengeschlossen, um den Finger in die Wunde zu legen, Aufmerksamkeit zu schaffen, zu protestieren, aber auch Stärke zu demonstrieren.
Menschen mit chronischen seltenen Erkrankungen im Netzwerk der ACHSE müssen täglich zusätzliche Hürden überwinden. Viele der Erkrankungen führen dazu, dass Betroffene auf Unterstützung beim Sehen, beim Hören und im Bereich Mobilität angewiesen sind. Chronisch kranke, schulpflichtige Kinder und Jugendliche verpassen oft zudem nicht nur Schulstoff, sondern Freizeitaktivitäten, weil sie durch lange Krankphasen oder gar Klinikaufenthalte ausfallen müssen und es kaum Alternativen gibt. Auch stellt die Medikamentenabgabe eine Hürde dar, die vielfach ausschließt, weil keine professionelle Kraft da ist, die die Einnahme oder Verabreichung im Schulalltag überwacht. Die ACHSE hat sich nicht nur dazu mehrfach, u.a. in ihrem Positionspapier „4 Millionen Gründe jetzt zu handeln!“ geäußert.
So setzt sich ACHSE u.a. für die bundesweite Etablierung sogenannter „School Nurses“ (Schulgesundheitsfachkräfte) ein. Auch das ACHSE-Projekt „Dank Roboter wieder schulstark“ soll Kindern und Jugendlichen, die wirklich gar nicht vor Ort am Unterricht teilnehmen können, die Teilhabe nicht nur am Unterricht, sondern auch in Gruppenaktivitäten in der Freizeit ermöglichen.
„Wir brauchen auch eine Sichtbarkeit dieser Diversität, die das Leben nun einmal mit sich bringt. Wie sonst lässt sich eine Gesellschaft sensibilisieren, wenn ein Teil der Menschen nicht im öffentlichen Raum zu sehen ist?!\", so Geske Wehr.
Unter dem Motto \"Zukunft barrierefrei gestalten\" ruft die Aktion Mensch zum diesjährigen 5. Mai gemeinsam mit Verbänden und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe alle Menschen dazu auf, aktiv zu werden und Orte für alle zu schaffen. Im Aktionszeitraum vom 22. April bis 07. Mai 2023 finden zudem deutschlandweit mehr als 500 Aktionen und Projekte statt – digital und vor Ort. Wo und wann Protestaktionen und Veranstaltungen stattfinden, zeigt eine interaktive Aktionskarte unter www.aktion-mensch.de/karte.
Quelle: ACHSE e.V.
Zu den Teilaufgaben erhältst du Hilfestellungen bzw. Lösungsvorschläge, die du nutzen kannst.
Hier findest du einen KI-generierten Lösungsvorschlag. Beachte, dass es sich um einen Vorschlag handelt, der vor allem für dich gedacht ist. Deine Lernende sollen im besten Fall ihren eigenen Schreibstil (er-)finden. Diese Lösung kann als Diskussionsgrundlage im Plenum genutzt werden, um die Ergebnisse der Schüler:innen und die der KI zu vergleichen.
Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai ist ein wichtiger Aktionstag, der darauf abzielt, die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu stärken. Ziel ist es, auf bestehende Diskriminierungen aufmerksam zu machen und für eine inklusive und barrierefreie Zukunft zu werben. Mit über 500 Aktionen unter dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“ bietet der Protesttag eine Plattform für vielfältige Initiativen und Demonstrationen, die die Gleichstellung vorantreiben sollen.
In verschiedenen deutschen Städten sind zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen geplant, um die Botschaft des Protesttags zu verbreiten. So findet in Berlin eine große Demonstration vom Brandenburger Tor zum Roten Rathaus statt, begleitet von musikalischen Beiträgen und einer Abschlusskundgebung mit Gebärdensprachdolmetschern (Material 2). In Brandenburg organisieren Kommunen wie Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Eberswalde inklusive Läufe, Stadtrundgänge und Mitmachaktionen, die sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderungen einbeziehen sollen (Material 4). Zudem bietet die Aktion Mensch Unterstützung für lokale Veranstaltungen, um die Teilnahme und Sichtbarkeit der Anliegen zu erhöhen (Material 3).
Die UN-Behindertenrechtskonvention spielt eine zentrale Rolle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Sie legt verbindliche Standards für Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit und Inklusion fest, die von den Unterzeichnerstaaten umgesetzt werden müssen. In Deutschland ist die Konvention seit 2009 gültig und verpflichtet das Land, Barrieren im öffentlichen Raum abzubauen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben erfahren Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen weiterhin Benachteiligungen, was die Bedeutung der Proteste unterstreicht (Material 1).
Im Bildungsbereich stehen Menschen mit Behinderungen vor erheblichen Herausforderungen. Der Zugang zu inklusiven Schulen ist oft eingeschränkt, und viele Kinder besuchen spezialisierte Förderschulen, was ihre Chancen auf einen Schulabschluss verringert. Studien zeigen, dass Schüler mit Förderbedarf seltener einen Hauptschulabschluss erreichen und dass die Inklusion an Regelschulen stark von den vorhandenen Ressourcen wie kleineren Klassen und besser ausgebildeten Lehrkräften abhängt. Auf dem Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderungen zudem unterrepräsentiert; viele Arbeitgeber erfüllen die gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nur unzureichend, was die Zurückhaltung am ersten Arbeitsmarkt erklärt und die Bedeutung von Werkstätten für diese Gruppe verdeutlicht (Material 1).
Menschen mit Behinderungen müssen sich zudem häufig mit Gewalt und Ausgrenzung auseinandersetzen. Besonders Frauen mit Behinderungen sind einem höheren Risiko für häusliche Gewalt ausgesetzt, und in Einrichtungen wie Wohneinrichtungen oder Werkstätten kommt es oft zu körperlicher und psychischer Gewalt. Diese Missstände zeigen, wie dringend umfassende Schutzmaßnahmen und Unterstützungssysteme erforderlich sind, um die Sicherheit und das Wohlbefinden dieser Menschen zu gewährleisten (Material 1).
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