
Das Wahlsystem in Deutschland


Das deutsche Wahlsystem
In diesem Arbeitsblatt beschäftigst du dich mit dem deutschen Wahlsystem und lernst einige Begriffe besser kennen. Überlege aber zunächst, was du schon darüber weißt.

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Infotext und Fragen
Lies dir nun den folgenden Infotext durch und beantworte die Fragen auf der nächsten Seite.
Das Wahlsystem in Deutschland
Das Wahlsystem in Deutschland ist ziemlich einzigartig und wird als personalisiertes Verhältniswahlrecht bezeichnet. Das bedeutet, dass es eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl ist. Bei der Bundestagswahl, der wichtigsten Wahl in Deutschland, haben die Wähler:innen zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählt man eine:n Direktkandidat:in aus seinem Wahlkreis. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, und jeder Wahlkreis schickt genau eine:n Vertreter:in in den Bundestag. Die Person mit den meisten Stimmen im Wahlkreis gewinnt.
Die Zweitstimme ist noch wichtiger, denn sie entscheidet darüber, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag bekommt. Die Parteien erstellen Listen mit Kandidat:innen, und die Anzahl der Sitze, die sie erhalten, hängt vom Prozentsatz der Zweitstimmen ab. Dadurch wird sichergestellt, dass auch kleinere Parteien eine faire Chance haben, Sitze im Bundestag zu bekommen.
Damit eine Partei in den Bundestag einziehen kann, muss sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder drei Direktmandate gewinnen. Diese Regel nennt man die Fünf-Prozent-Hürde und sie soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, was die Regierungsbildung erschweren könnte.
Insgesamt sorgt das Wahlsystem in Deutschland dafür, dass sowohl die Mehrheits- als auch die Verhältniswahl Vorteile haben und eine breite Repräsentation der Bevölkerung im Bundestag gewährleistet ist.

Ein Aspekt des deutschen Wahlsystems
Nun lernst du noch einen bestimmten Aspekt des deutschen Wahlsystems besser kennen. Lies dir den Text durch und beantworte die folgenden Fragen.
Das Zweistimmenwahlrecht in Deutschland
Das Zweistimmenwahlrecht ist ein zentraler Bestandteil des Wahlsystems in Deutschland und wird bei der Wahl zum Deutschen Bundestag angewendet. Es ermöglicht den Wähler:innen, zwei Stimmen abzugeben: eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Die Erststimme wird genutzt, um einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin im Wahlkreis zu wählen. Deutschland ist in viele Wahlkreise unterteilt, und jeder Wahlkreis schickt einen direkten Vertreter oder eine direkte Vertreterin in den Bundestag. Die Person, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein.
Die Zweitstimme ist jedoch die wichtigere der beiden Stimmen, denn sie entscheidet über die Gesamtverteilung der Sitze im Bundestag. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei und deren Landesliste. Die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, entspricht ungefähr dem Anteil der von ihr erhaltenen Zweitstimmen. Wenn eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält, oder mindestens drei Direktmandate gewinnt, zieht sie in den Bundestag ein. Dies wird als Fünf-Prozent-Hürde bzw. Grundmandatsklausel bezeichnet.
Die Kombination aus Erst- und Zweitstimme hat mehrere Vorteile. Zum einen ermöglicht sie den Wähler:innen, eine persönliche Präferenz für einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin im Wahlkreis auszudrücken und gleichzeitig eine Partei auf nationaler Ebene zu unterstützen. Zum anderen sorgt das Zweistimmenwahlrecht für eine ausgewogene Repräsentation im Bundestag, da die Zweitstimme proportional zur Sitzverteilung beiträgt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass durch diese Regelung auch kleinere Parteien eine Chance haben, in den Bundestag einzuziehen, wenn sie in bestimmten Regionen stark genug sind, um Direktmandate zu gewinnen. Dadurch wird die Vielfalt der politischen Landschaft gefördert und regionale Interessen können besser vertreten werden.
Zusammengefasst ermöglicht das Zweistimmenwahlrecht den Wähler:innen, sowohl einen lokalen Vertreter oder eine lokale Vertreterin zu wählen als auch die Zusammensetzung des Bundestages proportional zu beeinflussen. Es trägt dazu bei, ein ausgewogenes und repräsentatives Parlament zu schaffen, das die unterschiedlichen politischen Strömungen in Deutschland widerspiegelt.
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