Das Politbüro der SED war das oberste Entscheidungsgremium der DDR, hier beim VII. Parteitag der SED im April 1967 in Berlin

Das Politbüro der SED war das oberste Entscheidungsgremium der DDR, hier beim VII. Parteitag der SED im April 1967 in Berlin

Wer ist „demokratischer“? BRD und DDR als „demokratische Staaten“

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Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden auf dem Gebiet des besiegten Deutschlands zwei Staaten mit grundverschiedenen politischen Systemen: die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Beide bezeichneten sich selbst als demokratisch, doch was bedeutete das im jeweiligen Kontext?

Demokratieverständnis der BRD

Die BRD gründete sich auf das Grundgesetz, welches am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Es legte die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger fest, die unmittelbar geltendes Recht sind. Zu diesen Grundrechten gehören beispielsweise die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz. Das Grundgesetz etablierte ein Mehrparteiensystem, eine freiheitliche demokratische Grundordnung und die Gewaltenteilung.

In der BRD sind politische Entscheidungen das Ergebnis eines pluralistischen Prozesses, an dem verschiedene Parteien beteiligt sind. Die Parteien konkurrieren in Wahlen um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger. Die Regierung wird vom Parlament, dem Bundestag, gewählt, der sich aus den Vertretern der gewählten Parteien zusammensetzt.

Demokratieverständnis der DDR

Im Gegensatz dazu stand das politische System der DDR, welches auf dem Konzept der Volksdemokratie basierte. Die Volkskammer war formell das höchste staatliche Machtorgan, ihre Abgeordneten wurden zwar durch Wahlen bestimmt, allerdings gab es nur eine Einheitsliste der Nationalen Front, die von der SED angeführt wurde. Die SED hatte in der Verfassung der DDR von 1968 einen Alleinführungsanspruch festgeschrieben.

In diesem System gab es keine unabhängigen konkurrierenden Parteien wie in der BRD. Stattdessen existierten Blockparteien, die mit der SED zusammenarbeiteten und den von der SED vorgegebenen politischen Kurs mittrugen.

Die Volkskammer tagte nur selten und die Abgeordneten hatten kaum Mitsprachemöglichkeiten. Beschlüsse wurden fast immer einstimmig gefasst, was zeigt, dass abweichende Meinungen kaum eine Rolle spielten. Die tatsächliche politische Macht lag beim Politbüro der SED und nicht bei den gewählten Volksvertretern.

Vergleich der demokratischen Strukturen

Beim Vergleich der beiden politischen Systeme fallen grundlegende Unterschiede auf. Während in der BRD die Macht vom Volk aus durch Wahlen auf die verschiedenen staatlichen Organe übertragen wird, war in der DDR die Macht zentralisiert und von der SED kontrolliert. Die BRD lebte von der Pluralität und Konkurrenz der Parteien und Meinungen, die DDR von der Einheit und Gleichschaltung im Sinne der SED.

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